Pedelecs mit Anfahrhilfe sind Fahrräder
ADFC widerspricht ADAC
Auch Pedelecs mit einer Anfahrhilfe, die bis zum Erreichen von 6 km/h allein mit Motorkraft fahren können, gelten als Fahrräder. Darauf weist der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) hin und widerspricht damit Meldungen des ADAC.Der Automobilclub hatte im Zusammenhang mit einem Test von Pedelecs die Auffassung vertreten, dass die elektrische Anfahr- oder Schiebehilfe das Elektrofahrrad zu einem Kraftfahrzeug mache. Das würde Einschränkungen bei der Radwegbenutzung bedeuten und – was der ADAC nicht erwähnt – ein Verbot, Kinderanhänger zu ziehen oder auf Wegen zu fahren, die für Kfz gesperrt sind. Auch die 0,5-Promille-Grenze wäre einzuhalten.
Der Fahrrad-Club bezieht sich dagegen auf die Europäische Richtlinie 2002/24/EG. Sie regelt, welche Fahrzeuge eine Zulassung als Kfz benötigen, und nimmt Fahrräder, die mit einem elektrischen Hilfsantrieb bis 250 Watt ausgestattet sind, vom Genehmigungsverfahren für Kfz aus. Die Motorunterstützung muss beim Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder früher, wenn der Fahrer im Treten einhält, unterbrochen werden. So weit sind sich die Verkehrsjuristen beider Verbände einig.
Roland Huhn, Rechtsreferent des ADFC, weist aber auf eine weitere Regelung hin: „Die EU-Richtlinie befreit nicht nur die so definierten Pedelecs von der Pflicht zur Zulassung als Kfz, sondern sämtliche Fahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h. Sie werden daher im Unterschied zu den schnelleren Bauarten nicht als Kraftfahrzeuge, sondern als Fahrzeuge bezeichnet.“ Der deutsche Gesetzgeber hat diese Unterscheidung zuletzt im Februar 2011 wörtlich in eine eigene Kfz-Zulassungsverordnung übernommen.
„Der ADAC stützt sich stattdessen auf die Kraftfahrzeug-Definition nach dem Straßenverkehrsgesetz und hält die EU-Richtlinie nicht für maßgeblich. Dann aber müsste er konsequent auch die Definition der Pedelecs ohne Anfahrhilfe in Frage stellen. Denn sie beruht ebenfalls auf europäischem Zulassungsrecht und findet sich bisher im Straßenverkehrsgesetz nicht wieder“, sagt der ADFC-Rechtsexperte. Auch die Pedelecs bis 25 km/h wären dann entgegen allgemeiner Auffassung keine Fahrräder mehr und würden unter die Vorschriften für Kraftfahrzeuge fallen.
Noch im Jahr 2009 hatte die Juristische Zentrale des ADAC aus der Anfahrhilfe nur die Verpflichtung abgeleitet, dass vor dem 1. April 1965 geborene Fahrer zumindest eine Mofaprüfbescheinigung haben müssten, weitere Einschränkungen, die für Kraftfahrzeuge gelten, aber verneint. Das Bundesverkehrsministerium hat bereits 2005 in einer Auskunft klargestellt, dass die nicht unter die EU-Richtlinie fallenden Fahrräder mit Trethilfe national gewöhnlichen Fahrrädern gleichgestellt werden.
Die Richtlinie habe sowohl Fahrzeuge, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 6 km/h nicht übersteigt, wie auch Fahrräder mit Trethilfe, die den genannten Leistungsmerkmalen entsprechen, aus ihrem Anwendungsbereich für zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge herausnehmen wollen. Deshalb würden sie auch bewusst als Fahrzeuge bezeichnet. Eine Einstufung der Pedelecs mit Anfahrhilfe bis 6 km/h als Kraftfahrzeuge sei ausgeschlossen.
Quelle: http://www.adfc.de/presse/Pressemitteilungen/Pedelecs-mit-Anfahrhilfe-sind-Fahrraeder
Richtige Akkupflege
… zur richtigen Akkupflege:
Die modernen und leichten Lithium-Ionen Akkus sind nicht nur leistungsfähiger als herkömmliche NiMH, NiCa oder Blei-Gel-Akkus sondern reagieren im Vergleich zu diesen auch empfindlicher auf eine nicht-ordnungsgemäße Behandlung. Das Aufladen des Akkus erfolgt mittels I/U-Ladeverfahren und sollte immer vollständig durchgeführt werden (Das Ladegerät signalisiert, wenn der Akku komplett fertig geladen ist). Wird dies bei den Ladezyklen konsequent umgesetzt, bleibt auch die Kapazität weitestgehend erhalten. Nach 500 Ladezyklen haben unsere Akkus noch eine Kapazität von rund 80%, nach 1000 Ladezyklen noch ca. 60%. Der Grund für das Nachlassen der Kapazität liegt an einer Alterung der Lithium-Ionen-Akkus bedingt durch Zell-Oxidation. Oxidieren die Elektroden geht die Fähigkeit verloren, für den Stromfluss notwendige Lithium-Ionen zu speichern. Ursachen für eine Zell-Oxidation können eine ungünstige Umgebungstemperatur, eine chemische Änderungen der Elektrolyte oder der Ladezustand des Akkus sein. Die Kombination aus hohen Temperaturen und einem vollen Akku sorgt beispielsweise für eine besonders schnelle Zell-Oxidation.
… zur Benutzung:
Ist das e-Rad nicht in Gebrauch, sollte es immer ausgeschaltet sein. Idealerweise entnehmen Sie darüber hinaus auch den Akku aus dem e-Rad. Wie lang das Leben eines Lithium-Ionen-Akku tatsächlich ist, hängt vom Gebrauch und der Umgebungstemperatur ab. Ist die maximale Reichweite des e-Rades pro Akkuladung mit 60km angegeben, so ist eine Gesamtlaufleistung von ca. 30.000km mit einem Akku möglich (60km x 500 Ladungen). Bitte beachten Sie dazu, dass Lithium-Ionen Akkus konstruktionsbedingt bei Frost oder geringen Temperaturen nicht die volle Leistung zur Verfügung stellen können. das ist normal und kein Grund zur Sorge oder zu einer Reklamation. Nutzen Sie den Akku bei steigenden Temperaturen und Sie werden feststellen, dass er wieder zur vollen Leistung zurückfindet.
… zur Lagerung (länger als 2 Monate):
Der optimale Ladezustand für eine Lagerung liegt zwischen 50% und 80% (Beispiel: hat Ihr Akku eine Gesamtladezeit von 7 Stunden ist er in 3,5 Stunden zu ca. 50% geladen). Die Selbstentladung von 2% bis 10% pro Monat ist äußerst gering, jedoch stark temperaturabhängig. Lithium-Ionen-Akkus sollten daher alle zwei bis drei Monate nachgeladen werden, um eine Tiefenentladung zu vermeiden. Gelagert werden sollten die Akkus idealerweise in einem nicht beheizten, frostfreien Raum (optimal sind 7-10 Grad). Kommt es dennoch zu einer Tiefenentladung, kann der Akku unter Umständen wieder erweckt werden. Konnte dies geschehen, kann der Akku mit Abstrichen in der Kapazität weiter genutzt werden. Ist der Akku dagegen nicht mehr zu „wecken“, so ist er fachgerecht zu entsorgen. Sie haben die Möglichkeit den Akku beim Fachhändler abzugeben. Wir möchten an dieser Stelle nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, dass eine Tiefenentladung kein Garantie- oder Gewährleistungsfall ist und immer mit einer fehlerhaften Bedienung durch den Benutzer zu tun hat.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Zweiradteile Schriegel Team

